Der Begriff „Aufsandung“ hat einen historischen Hintergrund. Denn damals wurden Verträge noch mit Feder und Tinte geschrieben. Die „Grundbuchserklärung“ war der letzte Absatz eines Vertrages und als dieser niedergeschrieben war, wurde Löschsand darüber gestreut. Aus diesem Grund spricht man heutzutage von der „Aufsandungserklärung“