Von Aufschließungskosten bei Grundstücken spricht man, wenn es sich um Verkehrsflächen und andere Teile der Infrastruktur im Zuge einer Bauplatzerklärung oder Baueinrichtung und der öffentlichen Beleuchtung handelt. Die Aufschließungskosten werden von der zuständigen Gemeinde an den Grundstücksbesitzer erhoben. Der Begriff Aufschließungskosten darf nicht mit Anschlussgebühren verwechselt werden, denn diese werden für Wasser, Kanal, Strom, Gas… erhoben.