Im Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) werden Höchstgrenzen für Mieten vorgeschrieben und in vier Kategorien eingeteilt:
- Kategorie A
- Kategorie B
- Kategorie C
- Kategorie D
Für die Einordnung einer Mietwohnung in die jeweilige Kategorien sind die Größe der Bestandseinheit, der Zustand, die Ausstattung: Küche, Bad und WC ausschlaggebend.