Im Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) werden Höchstgrenzen für Mieten vorgeschrieben und in vier Kategorien eingeteilt:

  • Kategorie A
  • Kategorie B
  • Kategorie C 
  • Kategorie D

Für die Einordnung einer Mietwohnung in die jeweilige Kategorien sind die Größe der Bestandseinheit, der Zustand, die Ausstattung: Küche, Bad und WC ausschlaggebend.