Solange der Bauplatz im Bauland nicht mit einer den Verkehrserfordernissen entsprechenden Straßen aufgeschlossen ist, dann besteht ein Bauverbot

Bauverbote im Grünland können sein:

  • Grundstück ist nicht zugänglich
  • Wasserversorgung oder Abwasserbeseitigung sind nicht sichergestellt
  • Gefährdung durch Hochwasser, Steinschlag, Grundwasserstand, Rutschungen, Lawinen usw. gegeben ist