Solange der Bauplatz im Bauland nicht mit einer den Verkehrserfordernissen entsprechenden Straßen aufgeschlossen ist, dann besteht ein Bauverbot.
Bauverbote im Grünland können sein:
- Grundstück ist nicht zugänglich
- Wasserversorgung oder Abwasserbeseitigung sind nicht sichergestellt
- Gefährdung durch Hochwasser, Steinschlag, Grundwasserstand, Rutschungen, Lawinen usw. gegeben ist