Der Gemeinderat verordnet auf Basis eines Flächenwidmungsplans den Bebauungsplan. Der Bebauungsplan dient der näheren Regelung der Art der Bebauung in jenen Gebieten, die im Flächenwidmungsplan als Bauland ausgewiesen sind. Ein Bebauungsplan kann für das gesamte Gemeindegebiet, einzelne Ortschaften oder abgegrenzte Teilgebiete erlassen werden. Gibt es keinen Bebauungsplan in einem Gebiet, dann gilt die Bebauung der Bauordnung des jeweiligen Bundeslands.