Durch die Erteilung der Fertigstellungsanzeige bzw. der Benützungsbewilligung stellt die Behörde fest, dass ein Bauvorhaben plankonform sowie nach den gesetzlichen Richtlinien und den erteilten Baubewilligungen und Auflagen gebaut wurde.
Durch die Erteilung der Fertigstellungsanzeige bzw. der Benützungsbewilligung stellt die Behörde fest, dass ein Bauvorhaben plankonform sowie nach den gesetzlichen Richtlinien und den erteilten Baubewilligungen und Auflagen gebaut wurde.