Das B-Blatt des Grundbuchs wird auch als „Eigentumsblatt“ bezeichnet. Wie der Name schon verrät wird hier der Liegenschaftseigentümer vermerkt. Bei mehreren Eigentümern werden alle mit ihren Anteilen im B-Blatt eingetragen. Außerdem sind die Urkunden inkl. Datum eingetragen, mit denen das Eigentum erworben wurde.