Das C-Blatt des Grundbuchs wird auch als „Lastenblatt“ bezeichnet. Dieser Abschnitt enthält die mit dem Eigentum an den Liegenschaftsanteilen verbundenen Belastungen, wie beispielsweise Veräußerungsverbote, Vorkaufsrechte, Pfandrechte von Banken, Dienstbarkeiten etc.). Die eingetragenen Belastungen gehen, wenn nichts anderes vereinbart wurde bei einer Veräußerung auf den neuen Eigentümer über. Hier ist zu empfehlen, dass vor dem Kauf eine schriftliche Lastenfreistellung vereinbart wird. Die Beträge der eingetragenen Pfandrechte sagen nichts über die aktuelle Höhe der Verbindlichkeiten aus. Denn zum Stichtag kann die Verbindlichkeit schon fast zur Gänze oder ganz getilgt sein. Im Lastenblatt gilt: Je höher das Pfandrecht gelistet ist desto besser für den Gläubiger, da diese nach der Reihenfolge im C-Blatt befriedigt werden.