Eigentümer einer Sache wird man aufgrund eines gültigen Rechtsgeschäftes (Titel) und Übergabe einer Sache (Modus). Eigentum ist die uneingeschränkte Befugnis einer Person über eine Sache. 

Beispiele für Eigentum:

  • Beim Kauf einer Wohnung wird man durch Eintragung in das Grundbuch (vorheriger gültiger Kaufvertrag mit Aufsandungserklärung) und Übergabe gesetzlicher Eigentümer der Immobilie