Die Fluchtlinien werden in den jeweiligen Bauordnungen der Bundesländer unterschiedlich definiert.
Beispielsweise können Fluchtlinien wie folgt definiert sein:
Straßenfluchtlinien: Das sind die Grenzen zwischen öffentlichen Verkehrsflächen und anderen Grundstücksflächen.
Baufluchtlinien: Das sind die Linien, in die eine Flucht oder eine Kante des Bauwerks zu stellen ist.
Baugrenzlinien: Das sind die Linien, die durch ein Bauwerk in keinem Falle überschritten werden dürfen, dh die höchstzulässigen Außenmaße von Bauten und Anlagen. Unterschieden werden die Baugrenzlinien betreffend Vorgarten (vordere Baugrenzlinie); Seitenabstand bzw. Bauwich (seitliche Baugrenzlinie); Hof oder Garten (innere Baugrenzlinie)