Im Grundbuch ist oft von dem Begriff „Fruchtgenussrecht“ zu lesen. Wir klären Sie darüber auf, was ein Fruchtgenussrecht ist.

Fruchtgenuss ist das Recht einen fremden Gegenstand ohne Einschränkung selbst zu nutzen. Ein Fruchtgenuss an einer Immobilie kann entweder selbst bewohnt werden oder die Immobilie wird vermietet und man erntet die Früchte (bekommt die Mieteinnahmen).