Genossenschaftswohnungen sind Wohnungen, die von einer gemeinnützigen Bauvereinigung errichtet werden. Diese Wohnungen können von Mitgliedern der Genossenschaft angemietet werden. Grundsätzlich ist eine Genossenschaftswohnung eine Mietwohnung, bei der eine gemeinnützigen Bauvereinigung der Vermieter ist. Bei diesen Projekten fallen oft ein einmaliger Finanzierungsbeitrag an. Ein Finanzierungsbeitrag ist ein (mietzinsmindernder) Grund- und/oder Baukostenbeitrag, der je nach Alter, Lage und Größe der „Genossenschaftswohnung“ variieren kann. Nach Beendigung des Mietverhältnisses wird dieser mit einer jährlichen Abschreibung von einem Prozent zurückbezahlt.
Will man eine Genossenschaftswohnung mieten, dann muss man entweder österreichischer Staatsbürger, EU Bürger, EWR Bürger, nicht EU Bürger mit Aufenthaltsgenehmigung oder Flüchtling nach der Genfer Konvention und mindestens 18 Jahre alt sein. Da es bei Genossenschaften in der Regel lange Wartezeit gibt, ist eine Anmeldung auch schon ab 17 Jahren möglich. Darüber hinaus gelten bestimmte Einkommensgrenzen. Außerdem muss eine Genossenschaftswohnung in Österreich als Hauptwohnsitz genutzt werden.