Der Grenzkataster dient dem verbindlichen Nachweis der Grundstücksgrenzen. Die eingetragenen Grenzpunkte der im Grenzkataster befindlichen Grundstücke werden durch Koordinaten (in cm angegeben) genau festgelegt. Somit ist eine exakte Rückübertragung durch das Vermessungsamt oder durch Vermessungsbefugte jederzeit möglich. Ersitzungen von Teilen von im Grenzkataster eingetragenen Grundstücken oder Grenzstreitigkeiten sind ausgeschlossen. Der Grenzkataster garantiert höchste Rechtssicherheit!