Der Grundsteuerkataster diente damals zur Grundlage der Berechnung der Grundsteuer in Österreich. Durch die Änderung der Steuergrenzen ging diese Funktion mehr oder weniger verloren und die Eintragung der Grenzen in den Grundsteuerkataster sind nicht verpflichtend. Damals wurden oft unbemerkt Grenzveränderungen vorgenommen und es entstanden Bautätigkeiten, welche nirgendwo in amtlichen Plänen dokumentiert wurden.