Der Grundverkehr ist Landessache. Ein chinesischer Staatsbürger möchte eine Eigentumswohnung kaufen. Der Notar erklärt ihm, dass dazu die Zustimmung der Bezirksgrundverkehrskommission notwendig ist, denn als chinesischer Staatsbürger gehört dieser Erwerb zum Ausländer-Grundverkehr und muss geprüft werden.