Der Inflationsabschlag ist seit 2016 in Österreich entfallen. Bis dahin wurde bei Neu-Grundstücken die Bemessungsgrundlage der Immobilienertragsteuer ab dem 11. Jahr um den Inflationsabschlag in Höhe von 2 % reduziert.
Der Inflationsabschlag ist seit 2016 in Österreich entfallen. Bis dahin wurde bei Neu-Grundstücken die Bemessungsgrundlage der Immobilienertragsteuer ab dem 11. Jahr um den Inflationsabschlag in Höhe von 2 % reduziert.