Unter Instandhaltung wird die laufende Pflege und Wartung von bereits bestehenden Objekten oder Geräten verstanden, das heißt es muss der momentane Zustand der Immobilie erhalten bleiben. Dazu gehören etwa kleinere Reparaturarbeiten innerhalb der Wohnung. Beispielsweise gehört die Wartung einer Gastherme zur Instandhaltung.
Unter Instandsetzung hingegen wird die Erstinstallation oder Erneuerung verstanden, zum Beispiel, wenn der Heizkessel ausgetauscht wird. Hier werden die Kosten auf die Wohnungseigentümer verteilt.