Als Intabulation (Eintragung oder Einverleibung) bezeichnet man eine bestimmte Form grundbücherlicher Eintragungen. Intabuliert im Grundbuch wird z.B. das Eigentumsrecht, ein Pfandrecht, eine Dienstbarkeit (Servitut). Auch die Löschung, z.B. eines Pfandrechts oder einer Dienstbarkeit (Servitut), wird Intabulation genannt.