Im Mietrechtsgesetz (MRG) findet man im Paragraph 15a die unterschiedlichen Wohnungskategorien. Von der Kategorie B spricht man, wenn:

  • Die Wohnung sich in brauchbarem Zustand befindet
  • Wohnung muss aus einem Zimmer, Vorzimmer, Küche oder Kochnische, WC, einer zeitgemäßen Badegelegenheit bestehen 

Wenn sämtliche Parameter erfüllt sind, spricht man von einer Wohnung in der Kategorie B