Verkürzung über die Hälfte -laesio enormis. Bei Missverhältnissen zwischen Preis und Leistung kann die laesio enormis zur Anwendung kommen. Genauer gesagt, wenn bei einem entgeltlichen Rechtsgeschäft ein Vertragsteil weniger als die Hälfte von dem bekommt, was der andere Vertragsteil als Gegenleistung erhält. Als Bemessungsgrundlage gilt der Verkehrswert (Marktwert) zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Durch eine erfolgreiche Klage, kann der benachteiligte Vertragsteil die Rückabwicklung des Vertrages erwirken. Das Geschäft kann aufrecht erhalten werden, wenn der andere Vertragsteil die Differenz auf den Marktwert bezahlt. Das ABGB besagt, dass das Recht der Einklage innerhalb von 3 Jahren nach Vertragsabschluss verjährt