Leitungsrechte werden den Energieversorgungsunternehmen und Rohrleitungsbetreibern für das Überspannen von Grundstücken mit Freileitungen oder für die Unterführung von Grundstücken mit Kabel- oder Rohrleitungen eingeräumt. Der Eigentümer muss die Nutzung seines Grundstücks zum Zwecke der Anlage, der Unterhaltung und der Erweiterung der Leitung gestatten und darüber hinaus einen Schutzstreifen, der je nach Leitung verschieden breit ist, von bestimmten Anlagen freihalten (Bau- und Bepflanzungsbeschränkungen). Eine ungünstige Leitungsführung kann dazu führen, das ein Grundstück unbebaubar ist.