Miteigentum ist das Eigentum mehrerer Eigentümer an einer bestimmten Sache. Beim schlichten Miteigentum oder ideellen Miteigentum an einer Liegenschaft bestehen Miteigentumsanteile nach Bruchteilen (zu finden im Grundbuchauszug bei Anteil), nicht jedoch nach flächenmäßig oder räumlich bestimmten Teilen der Liegenschaft.