Als Eigentümer eines Grundstücks kann man z.b dem Nachbarn Handlungen untersagen, welche das ortsübliche Maß überschreiten und die ortsübliche Benützung eines Grundstückes beeinträchtigen. Man spricht daher von einem Nachbarrecht.
Als Eigentümer eines Grundstücks kann man z.b dem Nachbarn Handlungen untersagen, welche das ortsübliche Maß überschreiten und die ortsübliche Benützung eines Grundstückes beeinträchtigen. Man spricht daher von einem Nachbarrecht.