Nebenanlagen sind Bauten die nicht zum Wohnzweck dienen, wie beispielweise Garagen, Gerätehütten oder Gartenhäuser. Nebenanlagen gelten als eingeschossig, wenn der höchste Punkt des Bauwerkes 4 Meter nicht überschreitet.
Nebenanlagen sind Bauten die nicht zum Wohnzweck dienen, wie beispielweise Garagen, Gerätehütten oder Gartenhäuser. Nebenanlagen gelten als eingeschossig, wenn der höchste Punkt des Bauwerkes 4 Meter nicht überschreitet.