Der Nutzwert einer Wohnung wird von einem Sachverständigen ermittelt und setzt sich aus der Wohnnutzfläche (Wohnung samt Loggia) samt Zubehör zur Wohnung (zum Beispiel Kellerabteil, Garten, Terrasse, etc.) sowie aus Zu- und Abschlägen zusammen und wird in einer ganzen Zahl ausgedrückt. Der Nutzwert ist in einer ganzen Zahl auszudrücken, wobei Teilbeträge unter 0,5 abzurunden und ab 0,5 aufzurunden sind. Werterhöhende oder wertmindernde Umstände wie beispielsweise die Stockwerkslage, Straßenlage, Grundriss im Verhältnis zu den anderen Wohnungseigentumsobjekten etc.