Ein Pachtvertrag liegt vor, wenn Einigung besteht, dass Gebrauch und Nutzung einer Sache auf einen bestimmten Zeitraum gegen ein bestimmtes Entgelt (Pachtzins) überlassen wird. 

Rechte des Verpächters:

  • Anspruch auf Bezahlung der Pacht
  • Gesetzliches Pfandrecht an den Sachen des Pächters bei Nichtzahlung der Pacht

Pflichten des Verpächters:

  • Überlassung eines brauchbaren Pachtobjektes
  • Herabsetzung der Pacht bei eingeschränkter Gebrauchsmöglichkeit

Rechte des Pächters:

  • Anspruch auf Überlassung eines brauchbaren Pachtobjektes zur Nutzung
  • Anspruch auf Herabsetzung des Pachtentgeltes bei eingeschränkter Nutzungsmöglichkeit

Pflichten des Pächters:

  • Fristgerechte Zahlung des Pachtzinses
  • Schonender Gebrauch des Pachtobjektes, insbesondere Pflicht zum Betrieb