Ein Pachtvertrag liegt vor, wenn Einigung besteht, dass Gebrauch und Nutzung einer Sache auf einen bestimmten Zeitraum gegen ein bestimmtes Entgelt (Pachtzins) überlassen wird.
Rechte des Verpächters:
- Anspruch auf Bezahlung der Pacht
- Gesetzliches Pfandrecht an den Sachen des Pächters bei Nichtzahlung der Pacht
Pflichten des Verpächters:
- Überlassung eines brauchbaren Pachtobjektes
- Herabsetzung der Pacht bei eingeschränkter Gebrauchsmöglichkeit
Rechte des Pächters:
- Anspruch auf Überlassung eines brauchbaren Pachtobjektes zur Nutzung
- Anspruch auf Herabsetzung des Pachtentgeltes bei eingeschränkter Nutzungsmöglichkeit
Pflichten des Pächters:
- Fristgerechte Zahlung des Pachtzinses
- Schonender Gebrauch des Pachtobjektes, insbesondere Pflicht zum Betrieb