Im Grundbuch herrscht ein strenges Rangordnungsprinzip. Zwischen der Unterfertigung des Kaufvertrags und der Grundbuchseintragung vergeht einige Zeit und daher ist es notwendig, sich den Rang im Grundbuch zu sichern. Diese Sicherung erfolgt durch die Ranganmerkung im Grundbuch. Ranganmerkungen werden für beabsichtigte Veräußerung und beabsichtigte Verpfändung einer Liegenschaft erstellt. Die Rangordnung wird beim zuständigen Grundbuchsgericht beantragt und man bekommt in weiterer Folge einen Beschluss zugeschickt.