Die auf einer Liegenschaft bestehende Rechte und Lasten sind bei der Wertermittlung einer Immobilie entsprechend zu bewerten. Bei Belastungen durch Nutzungsrechte und Ausgedinge ist gegebenenfalls zusätzlich zum ermittelten Barwert der Lasten ein Abschlag wegen eingeschränkter Verwertbarkeit aus Nutzungsrechten und Ausgedinge zu berücksichtigen.