Neben dem Liegenschaftszinssatz bestimmt die Restnutzungsdauer die Höhe des Vervielfältigers. Errechnet wird die Restnutzungsdauer wie folgt:
übliche Gesamtnutzungsdauer
-Alter des Gebäudes
= Restnutzungsdauer
Es ist noch zu prüfen, ob sich die errechnete Restnutzungsdauer durch besondere Umstände (Sanierungen) kürzt oder verlängert. Die richtige Einschätzung der Restnutzungsdauer ist gerade bei älteren Gebäuden bedeutsam, da geprüft werden muss, ob sie den heutigen technischen und wirtschaftlichen Ansprüchen noch genügen. Veraltete Grundrissanordnungen, zeitbedingte und stark individuelle Baugestaltungen sowie das Fehlen von Sanitäreinrichtungen in Gebäuden können die Restnutzungsdauer beeinflussen. Ein Gebäude soll im ersten und zweiten Fünftel der Nutzungsdauer gut nutzbar sein, im dritten Fünftel kann es befriedigend, im vierten Fünftel mäßig und im letzten Fünftel der Nutzungsdauer schlecht nutzbar sein. Wesentliche Abweichungen führen zu einer Berichtigung der Restnutzungsdauer.