Der Richtwertmietzins ist ein angemessener Hauptmietzins, allerdings mit einem feststehenden Ausgangswert, dem Richtwert. Der Richtwert für einen Quadratmeter Wohnfläche ist pro Bundesland in Österreich (siehe Tabelle) anders festgelegt. Zur Ermittlung des Richtwertmietzinses wird dieser Richtwert mit Zu- und Abschlägen (Stockwerkslage ohne Lift, kein Kellerabteil, Lärm, Waschmaschinenanschluss in Wohnung etc.) versehen. Nach oben hin ist der Richtwertmietzins begrenzt durch die Angemessenheit und nach unten hin durch den Kategoriemietzins.

Im Vollanwendungsbereich des MRG wird ein Richtwertmietzins vereinbart für:

  • Vermietung von Wohnungen der Kategorie A, B oder C ab dem 1.3.1994 und das Gebäude, in dem sich die Wohnung befindet, wurde vor dem 9.5.1945 geschaffen, die Vereinbarung eines freien oder angemessenen Mietzinses ist aber nicht zulässig.
  • Bei Abtretung von Mietrechten oder bei Eintritt im Todesfall jedoch mit betraglichen Obergrenzen.
Richtwerte nach Bundesländern:
Bundesland Richtwert alt in EUR/m²
(bis 1.4.2017)
Richtwert neu in EUR/m²
(seit 1.4.2017)
Burgenland € 4,92/ m² € 5,09/ m²
Kärnten € 6,31/ m² € 6,53/ m²
Niederösterreich € 5,53/ m² € 5,72/ m²
Oberösterreich € 5,84/ m² € 6,05/ m²
Salzburg € 7,45/ m² € 7,71/ m²
Steiermark € 7,44/ m² € 7,70/ m²
Tirol € 6,58/ m² € 6,81/ m²
Vorarlberg € 8,28/ m² € 8,57/ m²
Wien € 5,39/ m² € 5,58/ m²