Der Begriff Sockelsanierung wird im WWFSG definiert. Von einer Sockelsanierung spricht man, wenn im Rahmen eines Sanierungskonzeptes durchgreifende, allenfalls auch eine schrittweise Sanierung eines Gebäudes bei aufrechten Mietverhältnissen oder sonstigen Nutzungsverhältnissen. Mit einer umfassenden Revitalisierung wird der Grundstein (Sockel) gelegt, dass die allgemeinen Teile des Hauses unmittelbar erneuert und die Wohnungen zumindest mittelfristig im Standard angehoben werden.