Das Vadium ist gängig bei Versteigerungen von Liegenschaften. Um bei Zwangsversteigerungen mitbieten zu dürfen, benötigt man eine leistende Sicherheit, das Vadium. Das Vadium muss mindestens 10% des Schätzwertes der Immobilie hoch sein und wird in Form von Bargeld, bestimmten inländischen Wertpapieren und Sparbüchern bei Gericht zu erlegen. Das Vadium wird dann bei Zuschlag auf die erbringende Leistung angerechnet. Den anderen Bietern wird das Vadium wieder zurückgegeben.