Als Verkehrsflächen werden für den fließenden und ruhenden Verkehr bestimmte Flächen mit besonderer Verkehrsbedeutung einschließlich den dazugehörigen Anlagen erfasst.
Dazu gehören Hauptverkehrsstraßen, Schifffahrtsstraßen und Häfen, Eisenbahngründe und Flughäfen.