Eine Vollmacht ist eine durch ein Rechtsgeschäft begründete Vertretungsmacht, die den Bevollmächtigten (den Vertreter oder Vollmachtnehmer) zum Handeln in fremden Namen berechtigen, so dass die Rechtsfolgen den Vollmachtgeber treffen. Bei Immobilien können Vollmachten z.B. erteilt werden, um bei Versteigerungen mitzubieten oder sich bei der Wohnungsrückgabe von einem Bevollmächtigten vertreten zu lassen. Je nach Erfordernis werden Vollmachten schriftlich oder mündlich erteilt. Das heißt, dass eine Vollmacht an keine Form gebunden ist. Manche Vollmachten verlangen jedoch nach bestimmten Formen, z.B. eine notarielle Beglaubigung und einen schriftlichen Beleg mit Unterschrift der Person, die vertreten werden soll.