Bei Immobilien wird oft einer Person ein Vorkaufsrecht im Grundbuch eingeräumt. Vorkaufsrecht bedeutet, im Falle eines Verkaufes die Möglichkeit zu haben, zu denselben Bedingungen zu kaufen, die eine andere Person anbietet.
Bei Immobilien wird oft einer Person ein Vorkaufsrecht im Grundbuch eingeräumt. Vorkaufsrecht bedeutet, im Falle eines Verkaufes die Möglichkeit zu haben, zu denselben Bedingungen zu kaufen, die eine andere Person anbietet.