Der Eigentümer eines mit einem Wegerecht belasteten Grundstücks ist in seiner freien Verfügung über das Grundstück beschränkt. Ob die Beschränkung den Wert des Grundstücks erheblich mindert, hängt vom Einzelfall ab. Es ist zu prüfen, welche Fläche vom Wegerecht betroffen ist, ob die Bebauungs- und Nutzungsmöglichkeit eingeschränkt ist und ob eine Belästigung durch Immissionen wie Lärm, Abgase oder Staub gegeben ist.