Im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetztes tritt bei Geschäftsraumhauptmieten unter bestimmten Voraussetzungen, ohne dass die Zustimmung des Vermieters erforderlich ist, ein Übergang der Hauptmiet- oder Nutzungsrechte auf die das Unternehmen fortführende Person oder Gesellschaft ein. 

Änderungen auf der Mieterseite sind:

  • Veräußerung eines in den Geschäftsräumlichkeiten betriebenen Unternehmens
  • Machtwechsel bei Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften, die in den Geschäftsräumlichkeiten betrieben werden
  • Verpachtung eines in den Geschäftsräumlichkeiten betriebenen Unternehmens
  • Tod des Hauptmieters