Ein Werkvertrag liegt vor, wenn sich ein Vertragsteil (Hersteller) zur Herstellung eines Werkes, gegen Bezahlung durch den anderen Vertragsteil (Besteller) verpflichtet.
Der Unternehmer hat folgende Rechte:
- Anspruch auf Zahlung des Werklohns
- Verweigerung der Herausgabe des Werkes bei Nichtbezahlung (nach erfolgter Lieferung – Klage!)
Pflichten des Unternehmers:
- Ordnungsgemäße, fristgerechte Ausführung des Werkes insbesondere Gewährleistungspflichten
- Herausgabe des Werkes bei fristgerechter Bezahlung
- Warnpflicht, wenn das vom Besteller beigebrachte Material ungeeignet bzw. untauglich ist
Rechte des Bestellers:
- Anspruch auf ordnungsgemäße, fristgerechte Lieferung
- Verweigerung der Abnahme nach Zahlung des nicht ordnungsgemäß hergestellten Werkes