Die Wertsicherungsklausel auch als Indexklausel bezeichnet, findet sich in Österreich in Verträgen (z.B. Mietverträge, Pachtverträge, Baurechtsverträge) wider. Dabei wird eine Leistung wie etwa der Mietzins indexiert. In der Regel wird eine Schwellwertklausel festgelegt, bei der ab Erreichung eines Prozentwertes z.B. 3 % der Wert dem Index nach unten oder nach oben angepasst wird. Als Maßstab wird meist der Verbraucherpreisindex (VPI 2010, 2017 …) herangezogen, welcher online auf der Homepage der Statistik Austria mit dem vpi Rechner ermittelt werden kann.