Ein Wohnungsgebrauchsrecht ist ein Recht, eine Immobilie weiter nutzen zu dürfen. Es kann sich auch nur auf einzelne Räumlichkeiten beziehen und kann im Grundbuch eingetragen werden. Dabei entfaltet es eine dingliche Wirkung.
Ein Wohnungsgebrauchsrecht ist ein Recht, eine Immobilie weiter nutzen zu dürfen. Es kann sich auch nur auf einzelne Räumlichkeiten beziehen und kann im Grundbuch eingetragen werden. Dabei entfaltet es eine dingliche Wirkung.