Einem Wohnungseigentumsvertrag geht ein schriftliches Gutachten voraus. Mit einem Wohnungseigentumsvertrag wird erstmalig an den Wohnungen eines Mehrfamilienhauses ein rechtliches Nutzungs- und Verfügungsrecht begründet.
Einem Wohnungseigentumsvertrag geht ein schriftliches Gutachten voraus. Mit einem Wohnungseigentumsvertrag wird erstmalig an den Wohnungen eines Mehrfamilienhauses ein rechtliches Nutzungs- und Verfügungsrecht begründet.