Eine Innehabung liegt vor, wenn eine Person eine Sache tatsächlich in ihrer Macht hat. Der Inhaber hat aber nicht den Willen die Sache als die Seinige zu besitzen. Es fehlt der Besitzwille. Beispiele für Innehabung:

  • Pfandgläubiger: Der Pfandgläubiger erhält ein Pfand als Sicherheit
  • Autowerkstatt: Eine Autowerkstatt übernimmt ein Auto zum Reifenwechsel
  • Nachbarn: Wenn ein Nachbar zB. ein Postpaket übernimmt (sobald die Nachbarin das Paket öffnet, wäre sie juristisch gesehen die Besitzerin des Pakets)