Ein Werkvertrag liegt vor, wenn sich ein Vertragsteil (Hersteller) zur Herstellung eines Werkes, gegen Bezahlung durch den anderen Vertragsteil (Besteller) verpflichtet.

Der Unternehmer hat folgende Rechte:

  • Anspruch auf Zahlung des Werklohns
  • Verweigerung der Herausgabe des Werkes bei Nichtbezahlung (nach erfolgter Lieferung – Klage!)

Pflichten des Unternehmers:

  • Ordnungsgemäße, fristgerechte Ausführung des Werkes insbesondere Gewährleistungspflichten
  • Herausgabe des Werkes bei fristgerechter Bezahlung
  • Warnpflicht, wenn das vom Besteller beigebrachte Material ungeeignet bzw. untauglich ist

Rechte des Bestellers:

  • Anspruch auf ordnungsgemäße, fristgerechte Lieferung
  • Verweigerung der Abnahme nach Zahlung des nicht ordnungsgemäß hergestellten Werkes