Bei jedem Immobilienerwerb fällt in Österreich die Grunderwerbsteuer als Übertragungssteuer einmalig an.
Bei Kaufverträgen wird die Grunderwerbsteuer in der Regel vom Kaufpreis berechnet. Der Steuersatz beträgt grundsätzlich 3,5 %.
Bei jedem Immobilienerwerb fällt in Österreich die Grunderwerbsteuer als Übertragungssteuer einmalig an.
Bei Kaufverträgen wird die Grunderwerbsteuer in der Regel vom Kaufpreis berechnet. Der Steuersatz beträgt grundsätzlich 3,5 %.