Der Flächenwidmungsplan regelt die geordnete Bodennutzung eines Gebietes durch Festlegung der Nutzungskategorien: Bauland, Verkehrsfläche und Günland. Der Flächenwidmungsplan basiert auf Grundlage des räumlichen Entwicklungskonzeptes. Der Flächenwidmungsplan besteht aus einer planlichen Darstellung auf Basis von Katasterplänen und einem erforderlichen Planungsbericht. Beschlossen wird der Flächenwidmungsplan von der Gemeindevertretung und er wird nach aufsichtsbehördlicher Genehmigung der Landesregierung rechtswirksam verordnet.