Ein Weg wird seit Jahrzehnten von Personen begangen, um schneller an das gewünschte Ziel zu gelangen. Nun erhebt der Grundstückseigentümer dagegen Einspruch, da er keine fremden Menschen mehr auf seinem Grundstück spazieren gehen sehen möchte. Wenn ein Recht seit Jahren ausgeübt wird und man dieses dreißig Jahre lang in gutem Glauben ausübt, dann spricht man von einer Ersitzung. Es gilt den Einzelfall zu prüfen.