Im Grundbuch finden sich oft unerklärliche Begriffe, wie zum Beispiel die Dienstbarkeit oder auch Servitut genannt. Hier erfahren Sie was das genau bedeutet:

Unter Dienstbarkeit meint man ein beschränktes dingliches Nutzungsrecht an einer fremden Sache. Dienstbarkeiten können auch ersessen werden (Esitzung erst nach 30 Jahren).