Im Grundbuch finden sich oft unerklärliche Begriffe, wie zum Beispiel das Belastungs- und Veräußerungsverbot. Hier erfahren Sie was das genau bedeutet:
Das Belastungs- und Veräußerungsverbot besteht in der Verpflichtung, eine Liegenschaft ohne Zustimmung eines anderen weder zu belasten noch zu veräußern.