Am Stadtrand wird von einem Bauträger eine Wohnanlage mit 50 Eigentumswohnungen gebaut. Angefangen wird erst, wenn alle Eigentumswohnungen mit schriftlichem Kaufvertrag veräußert sind (Zahlungen in der Regel in Raten). Sobald der Bauträger die Summe X erhalten hat und das Bauprojekt finanziert ist, startet er mit dem ersten Spatenstich. Doch wie kann ein Käufer nun sicher sein, dass sein einbezahltes Geld auch für den Bau der Wohnanlage verwendet wird?
Hierfür wurde das Bauträgervertragsgesetz eingeführt. Um den Käufer abzusichern, besagt dieses Gesetz, dass der Erwerber einer Wohnung nur nach dem jeweiligen Baufortschritt Geld an den Bauträger zahlen muss. Der Baufortschritt wird von einem Sachverständigen geprüft. Dies soll den Käufer schützen und einen Missbrauch im Falle der Nichtfertigstellung des Wohnprojektes vermeiden.