Oft werden bei beim Kauf von Immobilien Kredite aufgenommen, welche im Grundbuchauszug im C-Blatt, dem sogenannten Lastenblatt intabuliert werden.  Wird eine Immobilie veräußert und zwischen den Vertragsparteien vereinbart, dass die Immobilie lastenfrei verkauft wird, dann muss sich der Verkäufer um die Löschungsquittung kümmern. Diese Urkunde ist die schriftliche Einverständnis der Bank (Gläubiger), die im Grundbuch eingetragene Hypothek zu löschen. Die Löschungsquittung dient zur Lastenfreistellung des Grundbuchs und kann vom Eigentümer jederzeit bei der zuständigen Bank angefordert werden.